Geänderter Programmablaufplan (PAP) – Anwendung ab 01.04.2024 – Hinweis: 3429180

Ab dem 1. April 2024 wird der aktualisierte Programmablaufplan (PAP) im SAP-System eingeführt. Diese Änderungen sind von großer Bedeutung für Unternehmen. Der überarbeitete PAP wird den Ablauf von Programmen und Prozessen innerhalb des SAP-Systems neu definieren und aktualisierte Richtlinien für die Datenverarbeitung, Berichterstellung und andere geschäftskritische Aufgaben bereitstellen.

Es ist wichtig, dass Unternehmen sich rechtzeitig auf diese Änderungen vorbereiten, um sicherzustellen, dass ihre Systeme ordnungsgemäß funktionieren und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/2024-02-23-geaenderte-PAP-2024-anwendung-ab-dem-1-april-2024.html

Umsetzung vom PAP im SAP HCM

Gemäß dem BMF-Schreiben müssen Abrechnungen, die mit dem am 3. November 2023 veröffentlichten Programmablaufplan für das Jahr 2024 durchgeführt wurden, korrigiert werden. Es ist demnach eine Rückrechnung erforderlich. Der neue PAP muss spätestens ab der April Abrechnung genutzt werden. Demnach muss der Hinweis oder das relevante Patch eingespielt werden.

Bei Arbeitnehmern, die im Jahr 2024 ausgetreten sind bzw. aus anderen Grünen keinen Arbeitslohn mehr erhalten haben oder bereits eine Lohnsteuerbescheinigung für 2024 erhalten haben, kann auf eine Rückrechnung verzichtet werden.

Wird optional eine Korrektur für Austritte oder Arbeitnehmer mit Lohnsteuerbescheinigungen im Jahr 2024 vorgenommen, erfolgt automatisch die Erstellung korrigierter Lohnsteuerbescheinigungen für die Übertragung (B2A) zur Finanzbehörde.

Sollten Mitarbeitende in KUG abgerechnet werden, ergeben sich keine Änderungen bei der KUG Berechnung.

Lösung

Die Implementierung der angefügten Korrekturanleitung oder das Einspielen des angegebenen Support Package ist erforderlich. Nach der Umsetzung führen Sie eine Rückrechnung durch, um bereits abgerechnete Lohnzahlungszeiträume ab Januar 2024 zu korrigieren. Dies stellt sicher, dass die Abrechnungen den aktualisierten Anforderungen entsprechen und mögliche Fehler behoben werden.

Mit der Übernahme der Änderungen in Ihr System werden folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Aufnahme des neuen Parameters PVA beim Aufruf des Programmablaufplans.

Der Parameter PVA wird entsprechend der Anzahl der zu berücksichtigenden Beitragsabschläge für die Pflegeversicherung wie folgt gefüllt:

  • 0 = kein Abschlag
  • 1 = Beitragsabschlag für das 2. Kind
  • 2- beitragsabschlage für das 2. und 3. Kind
  • 3 = Beitragsabschläge für 2 bis 4. Kinder
  • 4 = Beitragsabschläge für 2. bis 5. oder mehr Kinder

Wenn Sie Fragen haben, oder Unterstützung brauchen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

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