SEPA-Umstellung 2026: Warum SAP HCM-Systeme jetzt auf den Prüfstand müssen

Im November 2026 endet die Übergangsfrist für zahlreiche ältere SEPA-Zahlungsformate. Die Deutsche Kreditwirtschaft und die Banken in Deutschland akzeptieren dann nur noch Zahlungsdateien im aktuellen ISO-20022-Standard. Was auf den ersten Blick wie ein reines Finance-Thema klingt, betrifft in Wahrheit jedes Unternehmen, das Zahlungen aus SAP HCM heraus erzeugt – von der Gehaltsüberweisung bis zur Beitragszahlung an Krankenkassen und Versorgungsträger. Wer jetzt nicht handelt, riskiert im schlimmsten Fall, dass die komplette Zahlungsdatei von der Bank abgelehnt wird.

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Was sich konkret ändert

Die Umstellung ist Teil der europaweiten Weiterentwicklung des Zahlungsverkehrs auf Basis von ISO 20022 und läuft bereits seit 2025 in mehreren Stufen:

Zahlungsart Bisheriges Format Neues Format
SEPA-Überweisung pain.001.001.03 pain.001.001.09
SEPA-Lastschrift pain.008.001.02 pain.008.001.08
Auslandsüberweisung DTAZV ISO-20022-konforme XML-Formate

Im SAP-System wechselt der Formatbaum entsprechend auf CGI_XML_CT_V9 (für pain.001) beziehungsweise CGI_XML_DD_V8 (für pain.008) – mit spürbaren Folgen für den Aufbau der Adressdaten in der Zahlungsdatei.

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Der eigentliche Knackpunkt: strukturierte Adressdaten

Anders als bisher reicht eine freie Adresszeile künftig nicht mehr aus. Die Deutsche Bundesbank hat dazu im April 2026 klargestellt: Eine Adressangabe bleibt grundsätzlich optional. Wird bei einem Zahlungsempfänger jedoch eine Adresse angegeben, sind Ort und Land verpflichtend zu befüllen. Ein aktueller SAP-Hinweis sorgt inzwischen dafür, dass der Adressblock im Zahlungssatz automatisch entfernt wird, wenn keine Stadt hinterlegt ist. Sind dagegen andere Adressbestandteile wie Straße oder Postleitzahl gepflegt, Ort und Land aber nicht, führt das weiterhin zur Ablehnung der Zahlung. Es bleibt also im Kern bei einem „Ganz oder gar nicht“-Prinzip.

Besonders unangenehm dabei: Es genügt ein einziger unvollständiger Datensatz, um die gesamte Zahlungsdatei zum Kippen zu bringen, selbst wenn tausende andere Zahlungen korrekt sind. Im HR-Kontext heißt das im Zweifel: Gehälter kommen verspätet oder gar nicht an.

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Warum SAP HCM besonders im Fokus steht

Viele Unternehmen denken bei der SEPA-Umstellung zuerst an FI und Treasury – dabei entstehen gerade im Personalwesen zahlreiche Zahlungsströme, die von der Umstellung betroffen sind:

Infotyp Bezeichnung Art der Zahlung
IT0009 Bankverbindung Gehalt
IT0010 Vermögensbildung Vermögenswirksame Leistungen
IT0011 Externe Überweisung Verschiedenes
IT0013 Sozialversicherung Beiträge an Krankenkassen
IT0026 Direktversicherung Altersvorsorge
IT0057 Mitgliedschaften Gewerkschaften, Vereine
IT0116 Pfändung Überweisung Pfändung
IT0126 Zusatzversorgung Sozialversicherung
IT0699 AVmG Altersvorsorge

Bei mehreren dieser Infotypen lässt sich zusätzlich ein separater Empfängerschlüssel pflegen (Tabelle V_T521B), über den die Adressdaten des Zahlungsempfängers gesteuert werden – bei IT0057 ist dieser Empfängerschlüssel sogar zwingend erforderlich. Diese Felder sind im SAP-Standard aktuell nicht als Pflichtfelder hinterlegt. Ein Zahlungsträger lässt sich also auch mit lückenhaften Stammdaten fehlerfrei erzeugen. Das Risiko zeigt sich dann erst beim Einreichen bei der Bank, wenn es für eine kurzfristige Korrektur zu spät ist.

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Was jetzt zu tun ist

Aus unserer Projekterfahrung empfiehlt sich ein zweistufiges Vorgehen:

  1. Stammdaten analysieren und bereinigen – Alle zahlungsrelevanten Infotypen auf Vollständigkeit von Ort, Land und Postleitzahl prüfen, inklusive Empfängerschlüsseln (Tabelle V_T521B) und Bankverbindungen von Krankenkassen und Versorgungsträgern.
  2. SAP-Hinweise einspielen – Je nach Support-Package-Level der Komponente SAP_FIN sind Hinweise aus dem Sammelhinweis 2253571 einzuspielen; für die automatische Entfernung unvollständiger Adressblöcke ist zusätzlich SAP-Hinweis 3652001 relevant.
  3. Formatbäume und Kundeneinstellungen umstellen – Der Wechsel auf die neuen DMEE-Bäume CGI_XML_CT_V9 und CGI_XML_DD_V8 macht es notwendig, bisherige kundeneigene Anpassungen (Transaktion DMEE) sowie Formateinstellungen (Transaktion FBZP) und BAdI-Implementierungen in die neuen Formate zu übernehmen.
  4. Prüfmechanismen im System verankern – Da der SAP-Standard keine entsprechenden Pflichtfeldprüfungen mitbringt, empfiehlt sich eine bedingte Mussfeldprüfung direkt bei der Stammdatenpflege sowie ein zentraler Prüfreport vor der Abrechnungsfreigabe, der unvollständige Empfängerdaten zuverlässig aufdeckt.

Ergänzend dazu gehören eine enge Abstimmung mit der FI-Abteilung (die häufig parallel und zeitlich versetzt umstellt) sowie frühzeitige Testläufe mit der Hausbank zu einem belastbaren Vorgehen – einige Banken verlangen strukturierte Adressdaten bereits vor November 2026, insbesondere bei Auslandszahlungen und Echtzeitüberweisungen. Wer diese Schritte erst kurz vor dem Stichtag angeht, gerät leicht in Zeitdruck – mit entsprechendem Korrekturaufwand und Frustpotenzial im Team.

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Unsere Unterstützung

Als Beratungshaus mit Schwerpunkt SAP HCM und S/4HANA begleiten wir Unternehmen bei der ISO-20022-Umstellung entlang des gesamten Prozesses: von der Analyse der betroffenen Infotypen und Zahlungsprozesse über die Einrichtung von Mussfeld- und Prüfreports bis zur technischen Anpassung des Formatbaums und der Abstimmung mit Bank und FI-Abteilung. Unsere langjährige Erfahrung mit deutschem Payroll- und Meldewesen hilft dabei, die Umstellung so zu planen, dass der November 2026 für Ihr Unternehmen ein ganz normaler Abrechnungsmonat bleibt, ohne abgelehnte Zahlungen und ohne Krisenmodus.

Sprechen Sie uns an – wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wo Ihr SAP HCM-System heute steht und was bis November 2026 zu tun ist.

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